Der Grundgedanke der Genossenschaft
Wohnungs(bau)genossenschaften gibt es seit dem 19. Jahrhundert. Die ersten wurden gegründet, um ihren Mitgliedern das Leben in gesunden, gut ausgestatteten Wohnungen zu ermöglichen und sie vor Ausbeutung zu schützen. Mitbestimmung und Solidarität sind bis heute wichtige Grundsätze geblieben:
Die Genossenschaftsmitglieder haben ein Mitwirkungsrecht und können sicher sein, dass sich die Genossenschaft nicht an den Interessen fremder Kapitalgeber orientiert, sondern ausschließlich an denen der Mitglieder. Die rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland haben ca. 2,2 Millionen Wohnungen im Bestand.
Sie sind noch nie in Kontakt mit einer Genossenschaft getreten und fragen sich, welche Vorteile Genossenschaften gegenüber z.B. einem privatem Vermieter oder einem Vermietungsunternehmen bestehen? Vielleicht sind Sie sogar der Meinung, dass das Genossenschaftsprinzip veraltet ist? Dann informieren Sie sich doch einmal unter dem Menüpunkt “Vorteile der Mitglieder”. Dort werden Sie feststellen, dass der Genossenschaftsgedanke ganz aktuell ist! Das Jahr 2012 ist das internationale Jahr der Genossenschaften.