Ihre Vorteile als Mitglied in unserer Genossenschaft
Es gibt viele Gründe, warum sich die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft lohnt. Sie können sogar Mitglied werden, ohne eine Wohnung zu mieten. Darüber entscheidet im Einzelfall der Vorstand.
Wenn Sie eine Genossenschaftswohnung bezogen haben und Ihren vertraglichen Pflichten nachkommen, besitzen Sie ein lebenslanges Wohnrecht. Die Genossenschaft ist Mitgliedern gegenüber verpflichtet, Wohnraum anzubieten. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf, wie es z. B. bei privaten Vermietern immer wieder vorkommt, gibt es bei Genossenschaften generell nicht. Deshalb schließen Sie mit uns auch keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag ab.
Durch Ihre Mitgliedschaft können Sie im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung über Angelegenheiten der Genossenschaft mitbestimmen. Jedes Mitglied besitzt genau eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen. Die genaue Regelung zu Ihrem Mitbestimmungsrecht finden Sie in unserer Satzung.
Genossenschaften können nicht verkauft werden und bedienen auch keine fremden Gesellschafter. Sämtliche Einnahmen der Genossenschaft werden ausschließlich zum Wohle der Genossenschaft und Ihrer Mitglieder verwendet. Im Wesentlichen werden die Einnahmen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen verwendet. Dadurch sind wir in der Lage, Ihnen Wohnungen anzubieten, die dem Stand der Technik entsprechen und zu moderaten Preisen bezogen werden können.