Was sind Kapitalerträge?
Kapitalerträge sind Gewinne, die Sie aus einer Geldanlage erzielen. Das können Zinsen aus Tagesgeld- oder
Sparkonten sein, oder aber auch realisierte Gewinne, wie die Dividendenzahlung der Wohnungsgenossenschaft.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Wer mit seinen jährlichen Kapitalerträgen den Freibetrag von 1.000,00 € oder 2.000,00 € übersteigt, muss
den Überschuss mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuern, dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls Kirchensteuer.
Um diesen Freibetrag geltend zu machen, ist ein Freistellungsauftrag notwendig. Dieser muss aktiv erteilt
werden, um zu vermeiden, dass auf die gesamten Kapitalerträge Steuern fällig werden.
Wie erteilt man einen Freistellungsauftrag?
Die Wohnungsgenossenschaft bietet ein Formular an, welches die Mitglieder ausfüllen und einreichen können.
Besitzen Mitglieder mehrere Konten bei verschiedenen Einrichtungen, muss jeweils separat ein Freistellungsauftrag
erteilt werden. Mitglieder sollten abschätzen, wie viele Kapitalerträge erzielt werden und danach
sollten die Beträge entsprechend verteilt werden. Es ist wichtig, dass die Summen der Freistellungsaufträge
pro Person 1.000,00 € und für verheiratete Paare mit einer Zusammenveranlagung 2.000,00 € nicht überschritten
werden. Überhöhte Freistellungsaufträge gelten als Verletzung des Steuerrechts. Bei einer Falschangabe
droht eine Strafe, da das Finanzamt sämtliche Freistellungsaufträge überprüft.
Wer kommt für einen Freistellungsauftrag in Frage?
Die Möglichkeit eines Freistellungsauftrages steht jedem zu – auch Kindern.
Steueridentifikationsnummer
Ohne die Steueridentifikationsnummer ist der Freistellungsauftrag ungültig. Die 11-stellige Nummer kann
beim Bundeszentralamt für Steuern oder beim Bürgeramt erfragt werden.
Gültigkeitszeitraum
Der Freistellungsauftrag gilt immer für ein Kalenderjahr. Es ist eine unbefristete Erteilung möglich. Sie gilt so
lange, bis diese entweder durch einen neuen Auftrag geändert oder aber aktiv widerrufen wird. Rückwirkend
sind keine Änderungen möglich.
Freistellungsaufträge / Erhöhung der Freibeträge zum 01.01.2023
Ab dem 01.01.2023 haben sich die Freibeträge für Kapitaleinkünfte auf 1.000,00 € für Einzelpersonen
bzw. 2.000,00 € für zusammenveranlagte verheiratete Paare erhöht.
Lag der Wohnungsgenossenschaft bereits vor dem 01.01.2023 ein Freistellungsauftrag vor, wurde dieser
automatisch angepasst. War vorher der alte volle Freibetrag erteilt worden (801,00 € / 1.602,00 €), so wurde
dieser automatisch auf 1.000,00 € bzw. 2.000,00 € angepasst.
War die Summe niedriger, ist diese automatisch um 24,844 % erhöht worden, aber nur bis zum Höchstbetrag.
Diese Erhöhung ergibt sich aus § 52 Abs. 43 EstG.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
Wenn Ihre Einkünfte aus Dividenden und anderen zu versteuernden Einkünften so gering sind, dass Sie
ohnehin keine Steuern zahlen, können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen.
Diese geben Sie dann bitte bei der Wohnungsgenossenschaft ab. Die Bescheinigung funktioniert
ähnlich wie der Freistellungsauftrag. In diesem Fall behalten wir auch hier keine Steuern ein.
Wie lange ist die NV-Bescheinigung gültig?
Im Gegensatz zum Freistellungsauftrag ist die NVBescheinigung nur für drei Jahre gültig. Danach muss
sie erneut beantragt werden. Erhalten Sie allerdings innerhalb dieser drei Jahre höhere Einkünfte, müssen
Sie dies dem Finanzamt mitteilen.