Wegfall der Kabelgebühren für Unitymedia/Vodafone
Sehr geehrtes Mitglied,
möglicherweise haben Sie es schon aus anderen Quellen erfahren. Ab dem 1.7.2024 wird es eine grundlegende Änderung bei der Abrechnung Ihres Kabelanschlusses geben. Aufgrund eines Gerichtsurteils werden wir als Baugenossenschaft die Kooperationsvereinbarung mit Vodafone (vorher Unitymedia) zum 30.6.2024 beenden. Das bedeutet auch, dass die Kosten für den Kabelanschluss in Ihrer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 nur noch anteilig berechnet werden.
Was bedeutet das für Sie als Mitglied/Mieter?
Ab dem 1.7.2024 können, bzw. müssen Sie sich selbst um alternative Empfangsmöglichkeiten kümmern und die Art des Fernsehempfangs frei wählen. Für den vorhandenen Kabelanschluss sind Sie in Ihrer Auswahl dann nicht mehr an einen bestimmten Anbieter gebunden. Sie können aber davon ausgehen, dass Ihr jetziger Anbieter auf Sie zugehen wird. Wir informieren Sie bereits jetzt darüber, damit Sie Zeit haben, sich über entsprechende Alternativen zu informieren und die für Sie geeignetste auszuwählen. Am einfachsten
wird es für Sie sein, wenn Sie sich im Fachhandel oder über entsprechende Angebote im Internet informieren. Die Baugenossenschaft kann Ihnen bei der Suche nicht behilflich sein!
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass es weiterhin grundsätzlich nicht gestattet sein wird, eine eigene SAT-Anlage am oder auf dem Objekt zu installieren, da es ausreichend andere Möglichkeiten gibt, die gewünschten Sender zu empfangen.
Es besteht die Möglichkeit, dass der von Unitymedia bzw. Vodafone kostenlos gestellte Receiver einschl. komplettem Zubehör zurückgeschickt werden muss. Somit müssen alle zur Verfügung gestellten Produkte von Vodafone in den angemieteten Wohnungen verbleiben.